Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.01.2006

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01 (1)   

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https://dejure.org/2006,381
BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01 (1) (https://dejure.org/2006,381)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2006 - X ZR 236/01 (1) (https://dejure.org/2006,381)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01 (1) (https://dejure.org/2006,381)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Einordnung der Verabreichung einer für die Behandlung einer bestimmten Krankheit vorgesehenen Medizin als therapeutisches Verfahren zur Behandlung des menschlichen Körpers; Elemente für die Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit; ...

  • Judicialis

    EPÜ Art. 52 Abs. 4; ; PatG § 5 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 52 Abs. 4; PatG § 5 Abs. 2
    "Carvedilol II"; Begriff des therapeutischen Verfahrens zur Behandlung des menschlichen Körpers; Behandlung einer Dosierungsempfehlung

  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 52 Abs. 4 ; PatG § 5 Abs. 2
    "Carvedilol II"; Begriff des therapeutischen Verfahrens zur Behandlung des menschlichen Körpers; Behandlung einer Dosierungsempfehlung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 170, 215
  • NJW 2007, 1366 (Ls.)
  • GRUR 2007, 404
  • GRUR Int. 2007, 423
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Sie ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffes zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (Abgrenzung zu BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin).

    Es ist nicht Element der Herrichtung eines Stoffs zur Verwendung bei der Behandlung einer Krankheit (vgl. BGHZ 88, 209, 217 - Hydropyridin), sondern folgt dieser.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine solche Verwendung einer chemischen Substanz nicht durch § 5 Abs. 1 PatG vom Patentschutz ausgenommen (grundlegend BGHZ 88, 209, 215 - Hydropyridin).

  • BGH, 05.10.2005 - X ZB 7/03

    Arzneimittelgebrauchsmuster

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Bei als solchen bekannten Arzneimitteln hat der Senat bisher Neuheit nur angenommen, wenn es um die Herrichtung des Stoffes für die Behandlung einer Krankheit ging, die mit ihm bisher nicht therapiert worden war (Sen., aaO - Hydropyridin; BGHZ 164, 220 - Arzneimittelgebrauchsmuster).
  • BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Der Senat hat die Nebeninterventionen durch Beschluss vom 17. Januar 2006 zugelassen (BGHZ 166, 18 - Carvedilol I).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Das Streitpatent ist, nachdem es jedenfalls auch in einer zulässigerweise eingeschränkten Fassung verteidigt wird, in dem Umfang, in dem es nicht mehr verteidigt wird, ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 04.06.1996 - X ZR 49/94, GRUR 1996, 857, 858 - Rauchgasklappe; insoweit nicht in BGHZ 133, 57 abgedruckt).
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Berufung herangezogenen Entscheidung BGHZ 101, 159 - Antivirusmittel.
  • BGH, 29.02.2000 - X ZR 166/97

    Europäisches Patent - Streitpatent - Gebrauchsmuster - Nichtigkeitsgrund -

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Die Bewertung der für eine Erfindung aufzubringenden Entwicklungsarbeit hängt davon ab, welche Kenntnisse und Fähigkeiten von einem mit Neuerungen auf dem jeweiligen Fachgebiet betrauten Fachmann erwartet werden dürfen (Sen. in st. Rspr., etwa Urt. v. 29.02.2000 - X ZR 166/97 - Warenregal, bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen Bd. 3, 365, 369 f.).
  • EuG - T-82/93 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Hansen / Rat

    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob die Aufnahme der nicht patentfähigen Dosierungsempfehlung dazu führt, dass die Patentansprüche des Hauptantrags insgesamt vom Schutz ausgeschlossen sind, wie dies etwa das Europäische Patentamt annimmt (vgl. etwa Beschl. v. 11.06.1997 - T 329/94, GRUR Int. 1998, 608 - Verfahren zur Blutextraktion/BAXTER; v. 15.05.1995 - T 82/93, GRUR Int. 1996, 945 - Herzphasensteuerung/TELECTRONICS).
  • BPatG, 22.03.1996 - 14 W (pat) 116/94
    Auszug aus BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01
    Soweit das Bundespatentgericht in seiner neueren Praxis (Urt. v. 22.03.1996 - 14 W (pat) 116/94, GRUR 1996, 868 - Knochenzellenpräparat) hierzu einen anderen Standpunkt einnimmt, ist ihm nicht beizutreten.
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Dieser Fachmann ist, wie der gerichtliche Sachverständige bestätigt hat, in ein Team von Spezialisten eingebunden, das sich mit dem Auffinden neuer Wirkstoffe und mit deren Entwicklung befasst (vgl. dazu auch BGHZ 170, 215 Tz. 26 - Carvedilol II).
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 5/13

    Kollagenase I - Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung einer Patentanmeldung:

    aa) Der Senat hat mehrfach entschieden, dass Patentschutz in den genannten Konstellationen jedenfalls dann in Betracht kommt, wenn der Patentanspruch vorsieht, dass das Medikament zur Verwendung in der in Rede stehenden Dosierung hergerichtet ist (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 Rn. 51 - Carvedilol II; Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 40/12, GRUR 2014, 54 Rn. 34 - Fettsäuren).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Soweit die Beklagte das Streitpatent nicht mehr verteidigt, ist es ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 Rn. 15 - Carvedilol II).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,773
BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01 (https://dejure.org/2006,773)
BGH, Entscheidung vom 17.01.2006 - X ZR 236/01 (https://dejure.org/2006,773)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01 (https://dejure.org/2006,773)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren; Durch Streitpatent in der geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigtes Unternehmen; Verwendung von Carbazol-Verbindungen zur Herstellung eines Arzneimittels für die Behandlung von ...

  • Judicialis

    PatG §§ 81 ff.; ; PatG § 99 Abs. 1; ; PatG §§ 110 ff.; ; ZPO § 66

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG §§ 81 ff. § 99 Abs. 1 § § 110 ff.; ZPO § 66
    "Carvedilol"; Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    PatG §§ 81 ff. § 99 Abs. 1 § § 110 ff. ; ZPO § 66
    "Carvedilol"; Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Patentrecht - Zulässigkeit der Nebenintervention

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 166, 18
  • NJW 2006, 2334 (Ls.)
  • GRUR 2006, 438
  • AnwBl 2006, 126
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.11.1951 - I ZR 106/51

    Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (Aufgabe von BGHZ 4, 5 - Schreibhefte I und Sen.Beschl. v. 17.05.1968 - X ZR 71/67, Liedl 1967/68, 368).

    An seiner abweichenden früheren Auffassung (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02) hält der Senat nicht fest.

    Allerdings setzte nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Zulässigkeit der Nebenintervention voraus, dass hinsichtlich des Streitpatents zwischen dem Streithelfer und entweder dem Nichtigkeitskläger oder dem Patentinhaber eine Rechtsbeziehung besteht, welche durch die im Nichtigkeitsverfahren ergehende Entscheidung beeinflusst werden kann (BGHZ 4, 5; Sen., BGH Liedl 1967/68, 368 - Nebenintervention 02).

    Die Zulassung einer unter Umständen unabsehbaren Zahl von Verletzern würde das Nichtigkeitsverfahren dagegen in nicht zu verantwortender Weise belasten (BGHZ 4, 5, 10).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    In analoger Anwendung des § 99 Abs. 1 PatG kann daher im patentrechtlichen Berufungsverfahren auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Nebenintervention entsprechend zurückgegriffen werden, soweit die Besonderheiten des Berufungsverfahrens gegen Nichtigkeitsurteile des Patentgerichts nicht entgegenstehen (vgl. Sen.Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse).
  • BGH, 18.10.1976 - II ZR 98/75

    Verbindung von Zustimmungs- und Ausschließungsklage

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Insbesondere wird es zur Begründung des rechtlichen Interesses im Sinne von § 66 Abs. 1 ZPO für ausreichend gehalten, wenn der Nebenintervenient von der Gestaltungswirkung eines Urteils betroffen wird (BGHZ 68, 81, 85; Zöller, aaO Rdn. 11; Musielak, aaO Rdn. 7).
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 17/94

    "Schwimmrahmen-Bremse"; Berichtigung des Tatbestandes eines Berufungsurteils in

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    In analoger Anwendung des § 99 Abs. 1 PatG kann daher im patentrechtlichen Berufungsverfahren auf die Vorschriften der Zivilprozessordnung zur Nebenintervention entsprechend zurückgegriffen werden, soweit die Besonderheiten des Berufungsverfahrens gegen Nichtigkeitsurteile des Patentgerichts nicht entgegenstehen (vgl. Sen.Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 212/02, GRUR 2004, 354 - Crimpwerkzeug; Beschl. v. 26.09.1996 - X ZR 17/94, GRUR 1997, 119 - Schwimmrahmenbremse).
  • BPatG, 18.09.2001 - 3 Ni 44/00
    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Auf Antrag der Klägerin hat das Bundespatentgericht mit Urteil vom 18. September 2001 (Az. 3 Ni 44/00 (EU)) das Streitpatent mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig erklärt.
  • BGH, 17.05.1968 - X ZR 71/67

    Zulässigkeit einer Streithilfe in einem Patentnichtigkeitsverfahren - Rechtliches

    Auszug aus BGH, 17.01.2006 - X ZR 236/01
    Für die Zulässigkeit der Nebenintervention im Patentnichtigkeitsverfahren reicht es jedenfalls aus, wenn der Nebenintervenient ein Unternehmen ist, das durch das Streitpatent in seinen geschäftlichen Tätigkeiten als Wettbewerber beeinträchtigt werden kann (Aufgabe von BGHZ 4, 5 - Schreibhefte I und Sen.Beschl. v. 17.05.1968 - X ZR 71/67, Liedl 1967/68, 368).
  • BGH, 18.11.2015 - VII ZB 2/15

    Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren: Rechtliches Interesse eines

    aa) Der Begriff des rechtlichen Interesses in § 66 Abs. 1 ZPO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weit auszulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

    Es ist erforderlich, dass der Nebenintervenient zu der unterstützten Partei oder zu dem Gegenstand des Rechtsstreits in einem Rechtsverhältnis steht, auf das die Entscheidung des Rechtsstreits durch ihren Inhalt oder ihre Vollstreckung unmittelbar oder auch nur mittelbar rechtlich einwirkt (BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2011 - I ZB 63/09, NJW-RR 2011, 907 Rn. 10; vom 24. April 2006 - II ZB 16/05, WM 2006, 1252 Rn. 8; vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7).

  • BGH, 19.12.2006 - X ZR 236/01

    Carvedilol II

    Der Senat hat die Nebeninterventionen durch Beschluss vom 17. Januar 2006 zugelassen (BGHZ 166, 18 - Carvedilol I).
  • OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16

    Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen

    Bei gesellschaftsrechtlichen Gestaltungsklagen kommt wegen der Gestaltungswirkung des § 241 Nr. 5 AktG eine Nebenintervention desjenigen Dritten in Betracht, der von der Nichtigerklärung betroffen ist (vgl. BGH,Urteil vom 18. Oktober 1976 - II ZR 98/75, BGHZ 68, 81, 85; Beschluss vom 17. Januar 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 166, 18 Rn. 7; Beschluss vom 23. April 2007 - II ZB 29/05, BGHZ 172, 136 Rn. 10; Beschluss vom 26. Mai 2008 - II ZB 23/07, ZIP 2008, 1398 Rdnr. 8).
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